Konfliktfeld Pflege

Suchtprävention - Einführung

Einleitung

In Gesundheitsberufen sind Suchterkrankungen gar nicht so selten. Die Betroffenen versuchen häufig, Streß, Überlastung, Frustrationen und Burnout zu kompensieren. Die häufigsten Suchtformen sind der Mißbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten (letzteres durch den relativ leichten Zugriff am Arbeitsplatz). Aber auch andere Suchtformen wie Eßstörungen sind nicht zu vernachlässigen.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, daß folgende (in der Pflege häufig anzutreffende) Faktoren potenziell suchtfördernd sind:

Insbesondere Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmißbrauch gefährden nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Patienten/Bewohner.

Wie erkenne ich den Missbrauch von Suchtmitteln (z. B. Alkohol)?

Bei Missbrauch von Alkohol ist der Nachweis vielschichtig.

Gewarnt werden muss hier allerdings vor dem Versuch, Alkoholismus am Arbeitsplatz zu diagnostizieren. Führungskräfte würden bei anderen Erkrankungen der Mitarbeiter auch keine Diagnose stellen und Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen. Ähnlichkeiten im Verhalten von Personen mit Alkoholproblemen und psychisch Kranken sind möglich. Die Auffälligkeiten müssen nicht immer alle gleichzeitig auftreten, oft fehlt sogar das eindeutige Merkmal, die Fahne!

Mögliche Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten:

Mögliche Auffälligkeiten im Sozialverhalten:

Möglichkeiten der Veränderung im äußerem Erscheinungsbild:

Die oben aufgelisteten Anzeichen und Auffälligkeiten sind unspezifisch. Sie können, müssen aber nicht auf Alkoholprobleme schließen lassen. Die eigene Einstellung zu Alkoholkonsum und Missbrauch ist der Maßstab, mit dem Abweichungen wahrgenommen werden. Die Führungkraft, die es als unerheblich betrachtet, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gelegentlich "über die Stränge" schlägt und mit Restalkohol die Arbeit antritt, wird sich nicht aufgefordert fühlen, dagegen Einwände zu erheben. Nur bei einer kritischen Haltung kann eine frühzeitige Intervention beginnen und somit der/dem Betroffenen die notwendige Hilfe angeboten werden.

Betriebliche Handlungsmöglichkeiten

Natürlich muß es sich kein Arbeitgeber gefallen lassen, wenn Arbeitnehmer unter dem Einfluß von Suchtmitteln arbeiten und damit sich und andere in Gefahr bringen. Da aber insbesondere Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist, kann die Kündigung betroffener Arbeitnehmer keine Lösung sein. Der Gesetzgeber verpflichtet hier vielmehr zu Prävention und Wiedereingliederung.

Zur Wiedereingliederung bietet sich meist ein mehrstufiges Modell an, die sogenannte "Interventionskette". Erst wenn diese Bemühungen fehlschlagen, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Unser Service

In unserem Downloadbereich finden Sie unter "Arbeitshilfen für Betriebsräte: Arbeitsschutz" eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention und eine Interventionskette.

Link-Tipps

Ein Service von
www.konfliktfeld-pflege.de

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