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Sollarbeitszeit

Achtung: Teile dieses Artikels werden in Kürze überarbeitet

Immer wieder gibt es Fragen und Probleme rund um die so genannte Sollarbeitszeit. Wie wird sie eigentlich korrekt berechnet? Was ist bei diesem oder jenem Arbeitszeitmodell zu beachten? Wie wirken sich Feiertage aus? usw. usw.

Was ist eigentlich eine "Sollarbeitszeit"?

In der Regel wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine durchschnittliche Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum - meistens eine Kalenderwoche - vereinbart. Die vereinbarte Arbeitszeit ist die Leistung, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber zu erbringen hat. Im Gegenzug verspricht der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer monatlich ein festes Gehalt zu zahlen. Weil die Kalendermonate aber unterschiedlich lang sind, muß der Arbeitnehmer von Monat zu Monat für das gleiche Gehalt unterschiedlich lang arbeiten.

Schwankt dadurch auch von Monat zu Monat der Stundenlohn? Nein, denn deshalb heißt es ja auch "durchschnittliche" wöchentliche Arbeitszeit. In einem bestimmten Zeitraum soll der Arbeitnehmer durchschnittlich nicht mehr arbeiten als vereinbart wurde. Wenn einzelvertraglich oder in einem Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt dieser Zeitraum 6 Kalendermonate oder 24 Wochen (§3 Arbeitszeitgesetz).

Der relativ lange Ausgleichszeitraum ermöglicht Arbeitgebern, bei Schwankungen in der Belegungszahl oder Personalausfällen diese durch Anordnung von Mehrarbeit auszugleichen, ohne gleich Zuschläge zahlen zu müssen.

Berechnung der monatlichen Sollarbeitszeit

Die Gewerkschaften verwenden zur Berechnung der Sollarbeitszeit eine vereinfachte Formel: Die wöchentliche Arbeitszeit wird mit 13 multipliziert und anschließend durch 3 geteilt. Somit erhält man die durchschnittliche Sollarbeitszeit für einen 3-Monatszeitraum. Diese Formel ist aber nicht geeignet, um eine tatsächliche Sollarbeitszeit zu berechnen, das Ergebnis kann aber dazu genutzt werden, um den Stundenlohn zu berechnen.

Für die Berechnung der tatsächlichen monatlichen Sollarbeitszeit muß zunächst einmal die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit ermittelt werden. Hierzu wird die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch die Zahl der Arbeitstage geteilt. Bei einer 5-Tage-Woche also durch 5, bei einer 5,5-Tage-Woche durch 5,5, bei einer 6-Tage-Woche durch 6. Grundlage für die Berechnung sollte stets die Vollzeit sein (oder ggf. der Arbeitnehmer mit der höchsten vereinbarten Arbeitszeit). So kommt man beispielsweise bei 38,5 Stunden und einer 5-Tage-Woche auf eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 7,7 Stunden (7 Stunden 42 Minuten).

Es kommt übrigens nicht darauf an, ob die eigene tägliche Arbeitszeit auch dem Durchschnitt entspricht oder davon abweicht.

Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird nun mit der Zahl der Arbeitstage in einem Monat multipliziert. Die Arbeitstage kann man einfach im Kalender abzählen. Sonn- und Feiertage werden dabei grundsätzlich nicht mitgezählt.

Im Ergebnis weichen die Sollarbeitszeiten - abhängig vom Arbeitszeitmodell - geringfügig voneinander ab.

Mai 2010 August 2010
5-Tage-Woche 152 Stunden 176 Stunden
5,5-Tage-Woche 152,72 Stunden 174,54 Stunden
6-Tage-Woche 153,33 Stunden 173,33 Stunden

Auf ein ganzes Jahr berechnet (hier: 2010) ergeben sich folgende Arbeitszeiten:

Arbeitstage Stunden
5-Tage-Woche 256 2048
5,5-Tage-Woche 280 2036,36
6-Tage-Woche 305 2033,33

(Berechnet für eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche)

Die Differenzen in der Jahresarbeitszeit ergeben sich aus der Lage der Feiertage, von denen in 2010 viele auf ein Wochenende fallen. Für 2011 verschieben sich diese Verhältnisse wieder, so daß in der Summe beider Jahre die Arbeitszeiten für die 5- und die 5,5-Tage-Woche gleich sind, bei der 6-Tage-Woche ein Arbeitstag weniger anfällt.

Für Teilzeitkräfte wird die Sollarbeitszeit entsprechend ihrem individuellen Anteil im Vergleich zu einer Vollzeitkraft errechnet.

Dienstplanprogramme berechnen die Sollarbeitszeit automatisch korrekt.

Feiertage

Gesetzliche Feiertage vermindern die Sollarbeitszeit. Gemäß §2 Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber die Vergütung für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, trotzdem zu zahlen. §11 Arbeitszeitgesetz sieht einen Freizeitausgleich für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen vor. Ein bei wikipedia angeführtes BAG-Urteil zum Vor- oder Nacharbeiten von Feiertagen bezieht sich auf ein nicht mehr existentes Gesetz.

Der Status von Heiligabend und Sylvester ist nicht eindeutig geregelt. Gesetzlich gelten diese Tage als Werktage. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist jedoch bestimmt, daß diese Tage wie Feiertage zu behandeln sind.

Bis auf den "Tag der Deutschen Einheit" sind die Feiertage nicht mehr durch ein Bundesgesetz geregelt, sondern werden von den Ländern festgelegt. Die wichtigsten Feiertage sind überall gleich, darüber hinaus gibt es in einzelnen Bundesländern weitere Feiertage, die sich auf die Sollarbeitszeit auswirken können.

Mythos und Mißbrauch

Manche Menschen scheinen zu glauben, daß die Monatssollarbeitszeit das einzig relevante Maß ist. Dabei wird aber immer vergessen, daß einzelvertraglich in der Regel eine Wochenarbeitszeit vereinbart wird. Und nur die ist relevant!

Weil darüber hinaus kaum einer weiß, wie die Sollarbeitszeit berechnet wird, gibt es Arbeitgeber, die die Sollarbeitszeit zu hoch oder willkürlich ansetzen. Oder es werden geplante freie Tage wieder gestrichen mit dem Argument "Sie liegen 3 Stunden unter der Sollarbeitszeit für diesen Monat!".

Nutzen

Die Sollarbeitszeit hat dennoch ihre Berechtigung. Sie hilft dem Dienstplanschreiber zu erkennen, ob für einzelne Arbeitnehmer zu viel oder zu wenig Stunden in einem Monat geplant sind. Dies ist vor allem dann wertvoll, wenn die tägliche Arbeitszeit vom Durchschnitt abweicht. Zum Beispiel, wenn jemand sowohl am Tage als auch in der Nacht arbeitet und der Nachtdienst 9 oder 10 Stunden dauert. Oder wenn zwar die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 40 Stunden beträgt, die Schichten auch am Tage aber trotzdem 8 Stunden lang sind.

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