Konfliktfeld Pflege
Creative Commons License
Dieser Text steht unter einer
Creative Commons Lizenz.

Mindestlohn in der Pflege

Der Mindestlohn ist eines der beherrschenden Themen in den Jahren 2007 und 2008 (und darüber hinaus?). In zahlreichen europäischen Ländern gibt es ihn bereits. In der Bundesrepublik Deutschland ziert sich die Regierung, weil dadurch angeblich Arbeitsplätze verhindert oder sogar abgebaut werden. Dabei beweisen Länder wie Irland und Großbritannien das Gegenteil. Lediglich für ausgewählte Branchen, in denen per Tarifvertrag ein Mindestlohn vereinbart wurde, gewährt der Gesetzgeber einen Schutz vor Lohndumping und Ausbeutung.

Mindestlöhne sind über das so genannte "Entsendegesetz" geregelt. Dieses soll bestimmte Branchen vor Billig-Konkurrenz aus dem Ausland schützen - schließlich müssen zahlreiche Aufträge inzwischen europaweit ausgeschrieben werden, da sollen deutsche Unternehmen davor geschützt werden, daß andere Anbieter sie nur wegen niedriger Lohnkosten unterbieten können; ausländische Unternehmer müssen ihren Arbeitnehmern, die hier eingesetzt werden, zumindest den deutschen Mindestlohn bezahlen. Das gleiche gilt natürlich auch für die entsprechenden inländischen Konkurrenten.

Ursprünglich galt das Entsendegesetz in erster Linie für die Baubranche, im Frühjahr 2007 kam unter anderem das Reinigungsgewerbe hinzu, ab 1.1.2008 auch Postdienste. Die neu entstandenen Post-Unternehmen protestierten sogleich, daß dieses Arbeitsplätze vernichten würde. Ad absurdum geführt wurde diese Behauptung durch die PIN-AG, die schon vor Einführung der Mindestlöhne Insolvenz anmelden mußte, weil sich das Geschäft da schon nicht lohnte.

McPflege und McCare

Im Sommer 2007 sorgte das Unternehmen McPflege für Furore, weil es eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung für Pflegebedürftige für umgerechnet 2 Euro pro Stunde anbieten wollte. Aufgrund massiver Proteste gaben die Firmengründer ihre Idee nach nur wenigen Tagen wieder auf.

Heimlich, still und leise (zumindest mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit) nahm dann das Unternehmen McCare mit Hauptsitz in Spanien seine Tätigkeit hierzulande auf. Das Grundprinzip ist das selbe: osteuropäische "Pflege"kräfte, deren einzige Mindestqualifikation ein Erste-Hilfe-Kurs ist, übernehmen nicht nur die hauswirtschaftliche und soziale Betreuung, sondern auch von vorn herein gleich die Grundpflege. Das ist ein Umstand, den wir schon in einem Leserbrief vom 8.8.2007 prophezeit haben.

Beteuerungen, diese Billig-Pflege solle "normale" Pflegedienste keinesfalls verdrängen, sondern lediglich ergänzen, sind Unsinn. Von Behandlungspflege allein kann ein Pflegedienst nicht überleben. Außerdem setzt die Billig-Pflege die Gehälter für Pflegekräfte weiter unter Druck.

Talfahrt der Gehälter

Pflege zum Discount-Preis ist zur Zeit nur die Spitze des Eisberges. Begonnen hat die Talfahrt mit Inkraftreten des TVöD am 1.10.2005. Bestehende Arbeitsverhältnisse wurden zwar fast 1:1 ohne Gehaltsverlust übergeleitet, neue Arbeitsverhältnisse werden seitdem aber mit einem zum Teil erheblichen Abschlag gegenüber dem vormals geltenden BAT abgeschlossen. Das Anfangsgehalt einer Pflegefachkraft ist im TVöD rund 75 Euro niedriger als das niedrigste vergleichbare Anfangsgehalt nach BAT. Durch den Wegfall von Gehaltsbestandteilen kann die Differenz mehrere hundert Euro betragen.

Der öffentliche Dienst ist traditionell Vorreiter und Orientungsmaßstab in der Pflege. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Arbeitgeber und Co. haben ihre Arbeitsvertragsklauseln inzwischen an den TVöD angepaßt. Private Arbeitgeber haben sich an den Tarifen insoweit zu orientieren, als daß die Gehälter mindestens 2/3 eines vergleichbaren Tarifentgelts betragen müssen. Durch das niedrigere Tarifniveau können also auch diese Gehälter jetzt niedriger angesetzt werden.

Gehälter in der Pflege rutschen in den letzten Jahren außerdem noch weiter ab, weil etliche Krankenhäuser Notlagen-Tarifverträge abgeschlossen haben. Andere Arbeitgeber haben Tochterfirmen gegründet, die nicht mehr tarifgebunden sind, und "verleihen" das Personal an sich selbst. Vereinzelt tauchen sogar sogar schon Firmen auf, die Pflege als reines "Investment" betrachten. Sie betreiben ein Sammelsurium aus Dienstleistungsunternehmen, die zumeist durch ein niedriges Lohnniveau geprägt sind, zum Beispiel Hotels, Catering, Wachdienste. Da die Pflege relativ stark staatlich reglementiert ist, können Profite kaum durch Preissteigerungen oder Produktionszuwachs gesteigert werden, also werden kurzerhand nach der Übernahme eines Heimes die Gehälter der Pflegekräfte massiv gekürzt.

Ist das schon das Ende der Fahnenstange? Keinesfalls. Die kommunalen Arbeitgeber haben Mitte November 2007 beschlossen, daß es in den Tarifverhandlungen 2008 keine Entgelterhöhungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geben dürfe. Hinter den Kulissen wird gemunkelt, daß sogar eine Absenkung der Eingruppierungen um bis zu 2 Entgeltgruppen, also fast 300 Euro, angestrebt wird.

Ist es ein Zufall, daß der Gesetzgeber seit Jahren die Ausgaben für Gesundheit und Pflege deckelt, Tariferhöhungen nur unzureichend berücksichtigt und seit 2007 Krankenhausleistungen sogar um 0,5% kürzt? Der Anteil der Ausgaben für das Gesundheitssystem am Bruttosozialprodukt ist seit Jahren stabil, dennoch spricht die Bundesregierung von einer "Kostenexplosion". Die Wahrheit ist vielmehr, daß die gesetzlichen Krankenkassen kein Ausgaben-, sondern eher ein Einnahmeproblem haben. Durch anhaltend hohe Arbeitslosigkeit (wenn auch gerade sinkend), den ausufernden Niedriglohn-Sektor mit Jobs, die nicht versicherungspflichtig sind, und die Abwanderung von Besserverdienenden in private Krankenversicherungen fehlt den gesetzlichen Kassen schlicht das Geld.

Statt mutig die Grenzen für die gesetzliche Versicherungspflicht heraufzusetzen und einen solidarischen Strukturausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Kassen einzuführen, werden jene Bevölkerungsgruppen mit der schlechteren Lobby belastet: Alte und kranke Menschen sowie die gesamte Pflegebranche.

Warum braucht die Pflege einen Mindestlohn?

Generell haben auch Pflegekräfte Anspruch auf eine Bezahlung, die ihnen und ihren Familien den Lebensunterhalt sichert. Früher war Pflege ein klassischer Zuverdienst-Erwerb für Frauen, bei dem die Ehemänner den Löwenanteil des Lebensunterhalts beigesteuert haben. Erst in den 70er Jahren wurde die Bezahlung auf ein vernünftiges Niveau angehoben.

Durch den Abwärtstrend gerät die Pflege in Gefahr, erneut ein reiner Zuverdienst-Erwerb zu werden. Da 90% der Pflegekräfte Frauen sind, müssen sich die Verantwortlichen den Vorwurf gefallen lassen, daß der Verfall der Gehälter letztlich frauenfeindlich ist.

Die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen ist einer der härtesten Berufe überhaupt. Die folgende Auflistung ist sicherlich nicht vollständig, gibt aber einen Einblick:

In der Summe trifft diese Belastung wohl auf kaum einen anderen Beruf zu.

In den letzten Jahren sind die Belastungen sogar noch gestiegen: Immer weniger Pflegepersonal, gleichzeitig mehr zu versorgende Patienten, zusätzlich immer mehr Aufgaben, die neu hinzugekommen sind.

Krankenschwestern rangieren zwar im Ansehen auf Platz 2 gleich hinter den Ärzten, bekommen jedoch gerade mal die Hälfte des Gehalts der doch so unterbezahlten akademischen Berufsgruppe. Gehalt ist jedoch auch ein Ausdruck für "Wertschätzung", oder anders ausgedrückt: Im Gehalt sollte sich widerspiegeln, welche Wertigkeit Gesellschaft und Arbeitgeber der Arbeit einer Pflegekraft beimessen. Wenn nun aber die Gehälter der Pflege immer weiter sinken, welche Folgen wird dies langfristig haben? Wie soll man noch vermitteln, daß Pflegekräfte weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit leisten, wenn gleichzeitig signalisiert wird "Deine Arbeit ist eigentlich nichts wert!"?

Wie hoch sollte ein Mindestlohn sein?

Die Forderung des DGB für eine allgemeine Lohnuntergrenze lautet 7,50 Euro pro Stunde. Der Deutsche Berufsverband für Krankenpflegeberufe (DBfK) hat im Dezember 2007 einen Mindestlohn in der Pflege von 9 Euro gefordert. Diese Summe gelte für ungelernte Pflegekräfte, für examinierte Pflegekräfte sei ein höherer Mindestlohn anzusetzen, eine genaue Zahl hat der DBfK nicht genannt.

2007 sind für weitere Branchen Mindestlöhne vereinbart worden. Ein Blick auf diese Löhne bietet im Vergleich zumindest einen Anhalt für einen angemessenen Mindestlohn in der Pflege.

ungelernt gelernt
Baubranche 10,40 12,50
Gebäudereiniger1 7,87 11,56
Elektrohandwerk 9,40

1 gestaffelt nach Tätigkeiten

Die DBfK-Forderung nach 9 Euro Mindestlohn ist ungefähr die Summe, die wir in unserer Umfrage "Lohnspiegel 2007" als angemessen ermittelt haben. 9 Euro pro Stunde liegen etwa 8% unterhalb des Tarifentgelts für Pflegehelfer. Dies ist der Betrag, den unserer Umfrage zufolge die meisten Arbeitgeber mindestens gewähren. Der Mindestlohn für examinierte Pflegekräfte müßte demnach bei 10,50 Euro liegen.

Problematische Gesetzeslage

Das Tarifvertragsgesetz erlaubt Branchen, beim Arbeitsministerium zu beantragen, einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich für die gesamte Branche zu erklären, wenn der zwischen der Gewerkschaft und dem entsprechenden Arbeitgeberverband abgeschlossene Tarifvertrag ohnehin schon für mindestens 50% der Branche gilt. Und hier liegt genau das Problem.

Für die Pflege gibt es schlicht keinen Arbeitgeberverband, der 50% der Branche repräsentiert!

Die Arbeitgeberseite ist reichlich zersplittert: Es gibt da die kommunalen Arbeitgeberverbände und den Bund; die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist vor Jahren aus diesem Verbund ausgetreten; die privaten Arbeitgeber haben ihre eigenen Verbände; und die kirchlichen Arbeitgeber lassen sich von der Gewerkschaft schon mal gar nicht reinreden, sondern kochen ihr eigenes Süppchen in "Arbeitsrechtlichen Kommissionen" ohne jegliches Streikrecht seitens der Arbeitnehmer.

Das Entsendegesetz kennt die 50%-Klausel nicht, dennoch berufen sich viele Arbeitgeber darauf, wenn sie Mindestlöhne ablehnen. Gerade das Beispiel McCare zeigt jedoch, daß ausländische Billigkonkurrenten gerade dabei sind, auch den deutschen Pflegemarkt zu erobern.

Zeit für die Politik, endlich zu handeln!

Links

www.mindestlohn.de
Labournet

Ein Service von
www.konfliktfeld-pflege.de

Rechtshinweis Beachten Sie bitte auch unsere allgemeinen Rechtshinweise!