Bei allen Umfragen haben Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Altenpflege und ambulante Pflegedienste die meisten Fragebögen eingesendet. Daher kann diese Umfrage durchaus auch als Lohnspiegel Altenpflege betrachtet werden.
Wir haben in letzten Jahren insgesamt über 2000 Fragebögen aufwändig ausgewertet.
Die Seite www.lohnspiegel.de bietet 2 Referenzwerte für den Gehaltsvergleich an: Tarifgehälter und ein tatsächliches Durchschnittsgehalt, das mit Hilfe weniger Angaben aus einer Datenbank ermittelt wird. Beides nutzt Bewerbern herzlich wenig, wenn im Vorstellungsgespräch bei einem privaten Arbeitgeber ohne Tarifvertrag die Frage nach der Gehaltsvorstellung auftaucht.
Wir legen für unsere Auswertung die aktuelle TVöD-Tabelle 2011 zugrunde. Bitte beachten Sie, daß im Sommer 2011 eine weitere Gehaltserhöhung erfolgt.
Seit Januar 2009 wird bei Neueinstellungen auch die Berufserfahrung berücksichtigt. Mit einem bzw. drei Jahren Berufserfahrung werden Bewerber nicht mehr nur in die niedrigste, sondern in die zweite bzw. dritte Erfahrungsstufe ihrer Entgeltgruppe eingestuft.
| Berufserfahrung | Anfänger | 1 Jahr | 3 Jahre |
| Pflegehelfer | 1753,42 | 1942,23 | 1996,20 |
| examiniert | 2050,15 | 2211,99 | 2352,27 |
Für unsere Auswertung haben wir jeweils das Anfangsgehalt der Stufe 1 zugrunde gelegt, für längere Betriebszugehörigkeit ein durchschnittliches Tabellenentgelt.
| Betriebszugehörigkeit: | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| Pflegehelfer | 1969,23 | 2123,82 |
| examiniert | 2282,13 | 2617,41 |
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, daß Gehälter, die mehr als 33,33% unterhalb des branchenüblichen Tarifgehalts liegen, sittenwidrig sind. Sittenwidrig sind also Gehälter, die geringer sind als in folgender Tabelle:
| sittenwidriges Gehalt für | Anfangsgehalt | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| examinierte Pflegekräfte | unter 1366,77 | unter 1521,42 | unter 1744,94 |
| Pflegehelfer | unter 1168,95 | unter 1312,82 | unter 1415,88 |
Die Grenzen zur Sittenwidrigkeit haben sich durch die Erhöhung der Tarifgehälter gegenüber unseren vorangegangenen Lohnspiegeln deutlich erhöht. Beachten Sie bitte, daß die Werte für unsere Auswertung vereinfacht wurden und individuell bei längerer Betriebszugehörigkeit eine höhere oder niedrigere Grenze gelten kann.
Durchschnittliches und angemessenes Gehalt
Wir haben folgende Durchschnittsgehälter ermittelt:
| Anfangsgehalt | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | |
| examinierte Pflegekräfte | 1936,36 | 2087,50 | 2304,26 |
| Pflegehelfer | 1432,50 | 1465,38 | 1732,00 |
Das "angemessene" Gehalt 2011
Da sich der Durchschnitt aus allen angegebenen Gehältern ergibt, also auch aus Gehältern für Führungskräfte, sagt dieser Wert wenig über die Angemessenheit einer Gehaltsforderung aus. Wie in den Letzten Jahren haben wir uns hier wieder an den Anfangsgehältern für examinierte Pflegekräfte orientiert.
In Bewerbungsratgebern ist oft zu lesen, daß Gehaltsvorstellungen, die mehr als 20% über dem liegen, was ein Arbeitgeber zu zahlen bereit ist, zu Absagen führen können. Umgekehrt halten wir nach unseren Erfahrungen der letzen Jahre Gehälter, die vom entsprechenden Tarifgehalt mehr als 15% nach unten abweichen, für unangemessen. Wer von der Arbeitsagentur auf eine solche Stelle vermittelt wird, riskiert allerdings bei einer Ablehnung eine Sperre von Leistungen, weil gesetzlich nur "sittenwidrige" Bezahlung als Ablehnungsgrund anerkannt wird. Laut einer internen Anweisung der Arbeitsagentur sind sogar Gehälter von 3-4 Euro "zumutbar".
Rechnerisch ist die Grenze für ein "angemessenes" Gehalt für examinierte Pflegekräfte 1742 Euro. Nach unserer Erhebung zahlen 2/3 der Arbeitgbeber ein Anfangsgehalt über 1700 Euro. Für Pflegehelfer ist die Grenze 1490 Euro - hier scheint nicht einmal jeder zweite Arbeitgeber mehr als 1500 Euro zu zahlen.
Mindestlohn
Seit 1.8.2010 ist ein gesetzlicher Mindestlohn für die ambulante und stationäre (Alten-)Pflege eingeführt worden. Pflegehelfer müssen seitdem mindestens 8,50 Euro/Stunde (West) bzw. 7,50 Euro/Stunde (Ost) bekommen. Wir haben bei der Auswertung unserer Umfrage festgestellt, daß sich anscheinend immer noch nicht alle Arbeitgeber an diese Vorgabe halten.
Jeder dritte Arbeitgeber zahlt weniger als 8,50 Euro, jeder vierte weniger als 7,50 Euro. Sogar jede zwanzigste Fachkraft erhält weniger 8,50 Euro.
Wir sind uns bewußt, daß unsere Statistik angreifbar ist. Erstens sind wir keine Ökonomen oder Statistiker, daher können uns durchaus "handwerkliche Fehler" unterlaufen sein. Zweitens sind wir auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Fragebogen-Einsender angewiesen. Stimmen die gemachten Angaben? Hat der eine oder andere Einsender Brutto mit Netto verwechselt oder versehentlich ein falsches Gehalt angegeben, weil er/sie unsere Umrechnung für Teilzeitkräfte nicht verstanden hat? Wir können das nicht nachprüfen... Drittens ist unsere Datenbasis eher schmal und vermutlich nicht repräsentativ.
Aber: Das von uns ermittelte durchschnittliche Anfangsgehalt einer examinierten Pflegekraft liegt immerhin ziemlich nah an dem Wert, den lohnspiegel.de angibt.
Dieses ist der vorerst letzte von uns erstellte Lohnspiegel.
Ein Service von ![]()
www.konfliktfeld-pflege.de
Beachten Sie bitte auch unsere allgemeinen Rechtshinweise!