Dieses ist schon der vierte Lohnspiegel Pflege, den wir erstellen. Seit 2007 sind wir hauptsächlich der Frage nachgegangen, welche Gehaltsvorstellungen in Bewerbungsgesprächen realistisch sind. Letztes Jahr haben wir zusätzlich gefragt, ob sich die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes auch auf andere ausgewirkt haben. In diesem Jahr haben wir zusätzlich gefragt, ob Pflegekräfte mit ihrem Einkommen auskommen oder auf zusätzliche Geldquellen angewiesen sind. Gerade vor dem Hintergrund der noch laufenden Mindestlohn-Debatte für die Pflegebranche und der von der FDP losgetretenen Diskussion über Sozialleistungen hat diese Frage unseres Erachtens eine besondere Brisanz.
Bei allen Umfragen haben Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Altenpflege und ambulante Pflegedienste die meisten Fragebögen eingesendet. Daher kann diese Umfrage durchaus auch als Lohnspiegel Altenpflege betrachtet werden.
Wir haben in letzten Jahren insgesamt über 1600 Fragebögen aufwändig ausgewertet. Da sich zumindest im Bereich der Anfangsgehälter wenig geändert hat, werden wir die Befragung vorerst nicht weiterführen. Betrachten Sie die Hinweise zu angemessenen Gehaltsvorstellungen bitte bis auf weiteres für gültig. Wir planen eine Wiederholung für 2011 nur für den Fall, daß in diesem Jahr doch noch ein gesetzlicher Mindestlohn für die Pflege eingeführt wird.
Die Seite www.lohnspiegel.de bietet 2 Referenzwerte für den Gehaltsvergleich an: Tarifgehälter und ein tatsächliches Durchschnittsgehalt, das mit Hilfe weniger Angaben aus einer Datenbank ermittelt wird. Beides nutzt Bewerbern herzlich wenig, wenn im Vorstellungsgespräch bei einem privaten Arbeitgeber ohne Tarifvertrag die Frage nach der Gehaltsvorstellung auftaucht.
Wir legen für unsere Auswertung die aktuelle TVöD-Tabelle 2009 zugrunde. Die Tariferhöhungen für 2010 konnten nicht berücksichtigt werden, da die neuen Gehaltstabellen bei Auswertung der Umfrage noch nicht vorlagen.
Seit Januar 2009 wird bei Neueinstellungen auch die Berufserfahrung berücksichtigt. Mit einem bzw. drei Jahren Berufserfahrung werden Bewerber nicht mehr nur in die niedrigste, sondern in die zweite bzw. dritte Erfahrungsstufe ihrer Entgeltgruppe eingestuft.
| Berufserfahrung | Anfänger | 1 Jahr | 3 Jahre |
| Pflegehelfer | 1722,29 | 1907,76 | 1960,76 |
| examiniert | 2013,75 | 2172,73 | 2310,51 |
Für unsere Auswertung haben wir jeweils das Anfangsgehalt der Stufe 1 zugrunde gelegt, für längere Betriebszugehörigkeit ein durchschnittliches Tabellenentgelt.
| Betriebszugehörigkeit: | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| Pflegehelfer | 1934,26 | 2028,59 |
| examiniert | 2241,62 | 2480,01 |
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, daß Gehälter, die mehr als 33,33% unterhalb des branchenüblichen Tarifgehalts liegen, sittenwidrig sind. Sittenwidrig sind also Gehälter, die geringer sind als in folgender Tabelle:
| sittenwidriges Gehalt für | Anfangsgehalt | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| examinierte Pflegekräfte | unter 1342,50 | unter 1494,41 | unter 1653,40 |
| Pflegehelfer | unter 1148,19 | unter 1289,51 | unter 1352,39 |
Die Grenzen zur Sittenwidrigkeit haben sich durch die Erhöhung der Tarifgehälter gegenüber unseren vorangegangenen Lohnspiegeln deutlich erhöht. Beachten Sie bitte, daß die Werte für unsere Auswertung vereinfacht wurden und individuell bei längerer Betriebszugehörigkeit eine höhere oder niedrigere Grenze gelten kann.
Durchschnittliches und angemessenes Gehalt
Wir haben folgende Durchschnittsgehälter ermittelt:
| Anfangsgehalt | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | |
| examinierte Pflegekräfte | 2000,00 | 1950,00 | 2190,00 |
| Pflegehelfer | 1328,57 | 1430,23 | 1555,56 |
Das "angemessene" Gehalt 2010
Da sich der Durchschnitt aus allen angegebenen Gehältern ergibt, also auch aus Gehältern für Führungskräfte, sagt dieser Wert wenig über die Angemessenheit einer Gehaltsforderung aus. Wie in den Letzten Jahren haben wir uns hier wieder an den Anfangsgehältern für examinierte Pflegekräfte orientiert.
Die Spannbreite der Anfangsgehälter ist dabei aber etwas größer geworden. Die Untergrenze liegt immer noch bei 1700 Euro, die Obergrenze hat sich dagegen im Vergleich von 2100 auf 2200 Euro erhöht. Tendenziell zahlen Arbeitgeber inzwischen eher 2200 als 1700 Euro. Letzteres führen wir auf die Tariferhöhungen, die gewerkschaftlichen Imagekampagnen (u.a. "Pflege ist mehr wert") und den sich abzeichnenden Mangel bei Fachkräften zurück.
Die Grenze für ein "angemessenes" Gehalt für Pflegehelfer hat sich in den letzten zwei Jahren nur unmerklich von 1450 auf 1465 Euro erhöht.
In Bewerbungsratgebern ist oft zu lesen, daß Gehaltsvorstellungen, die mehr als 20% über dem liegen, was ein Arbeitgeber zu zahlen bereit ist, zu Absagen führen können. Umgekehrt halten wir Gehälter, die vom entsprechenden Tarifgehalt mehr als 15% nach unten abweichen, für unangemessen. Wer von der Arbeitsagentur auf eine solche Stelle vermittelt wird, riskiert allerdings bei einer Ablehnung eine Sperre von Leistungen, weil gesetzlich nur "sittenwidrige" Bezahlung als Ablehnungsgrund anerkannt wird. Laut einer internen Anweisung der Arbeitsagentur sind sogar Gehälter von 3-4 Euro "zumutbar".
Sittenwidrigkeit
Als "sittenwidrig" gelten bisher Gehälter, die weniger als 2/3 eines branchenüblichen Tarifvertrages betragen. "Branchenüblich" ist zur Zeit eigentlich nur der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), da die kirchlichen AVR nicht als Tarifverträge gelten.
Die Bundesregierung plant, die Grenze für sittenwidrige Löhne gesetzlich (neu) zu definieren. Sittenwidrig soll künftig ein Gehalt sein, das weniger als 2/3 des durchschnittlichen Tarifgehalts einer Branche beträgt. Wenn man in die Durchschnittsberechnung sämtliche Haustarifverträge, Notlagentarifverträge und sogar die AVR einbezieht, die in der Regel alle schlechter als der TVöD sind, erwartet uns eine Absenkung der Sittenwidrigkeitsgrenze um mindestens 100 Euro - und damit eine erneute Abwärtsspirale.
Mindestlohn
Ein Mindestlohn für Pflegeberufe (in erster Linie für Pflegehelfer) wurde Anfang 2009 vollmundig angekündigt - und anschließend erst einmal vertagt und in einen Arbeitskreis abgeschoben. Grund hierfür war, daß in der Pflege zu viele Akteure mitmischen und es deshalb keinen einheitlichen Flächentarifvertrag gibt, der 1:1 umsetzbar wäre. Neben dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es die Arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) der verschiedenen kirchlichen Träger und frei-gemeinnützigen Einrichtungen sowie zahlreiche Haustarifverträge bei größeren privaten Trägern. Kleine und mittlere private Träger wenden in der Regel überhaupt keinen Tarifvertrag an.
Die gegenwärtige Bundesregierung steht Mindestlöhnen kritisch gegenüber. Die FDP lehnt Mindestlöhne generell ab. Demnächst kommen die ersten Mindestlöhne auf den Prüfstand. In diesem politischen Klima halten wir es für wenig wahrscheinlich, daß ein Mindestlohn für Pflegeberufe eingeführt wird.
Der DGB forderte bisher einen allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro. Im Februar 2010 hat der Gewerkschaftsbund die Forderung auf 8,50 Euro erhöht. Für die Pflegeberufe steht ein Mindestlohn von 9,50 Euro im Raum. Ob und in welcher Höhe er kommt, wird sich hoffentlich dieses Jahr zeigen.
In unserer Umfrage haben nicht wenige angegeben, daß sie weniger als die gerade genannten Beträge erhalten. Danach bekommen...
| Anfangsgehalt | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | |
| unter 7,50 Euro | 14,4% | 17% | 11,8% |
| unter 8,50 Euro | 27,1% | 24,3% | 18% |
| unter 9,50 Euro | 32,2% | 35,6% | 25,8% |
...der von uns befragten.
In der bisher geführten Diskussion wird gern behauptet, examinierte Pflegekräfte seien "Mangelware" und bräuchten daher keinen Schutz, Mindestlöhne für Pflegehelfer seien ausreichend. In unserer Umfrage haben aber gut 4% der Examinierte angegeben, daß sie weniger als 7,50 Euro Anfangsgehalt bekommen und sogar fast 12% weniger als die angestrebten 9,50 Euro.
Nebenjobs und Transferleistungen
Wir haben erstmals gefragt, wer mit dem in der Pflege erzielten Einkommen auskommt und wie hoch der Anteil der Pflegekräfte ist, die ihr Gehalt durch einen Nebenjob oder sogar staatliche Transferleistungen wie Wohngeld oder "Hartz IV" aufstocken müssen.
Im Januar 2009 gab es bundesweit insgesamt 1,4 Millionen so genannte "Aufstocker", die neben einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen Leistungen nach "Hartz IV" erhielten. Gemessen an damals rund 40 Millionen Erwerbstätigen macht dies eine Quote von 3,5%.
6% aller Befragten, die hierzu Angaben gemacht haben, sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Das ist fast doppelt so viel im Durchschnitt. Jede Dritte Pflegekraft hat noch einen Nebenjob, um über die Runden zu kommen.
Teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte machen fast die Hälfte der Befragten aus. In dieser Gruppe kann nur gut die Hälfte vom erzielten Einkommen leben. 9% sind auf Transferleistungen angewiesen.
Wir sind uns bewußt, daß unsere Statistik angreifbar ist. Erstens sind wir keine Ökonomen oder Statistiker, daher können uns durchaus "handwerkliche Fehler" unterlaufen sein. Zweitens sind wir auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der Fragebogen-Einsender angewiesen. Stimmen die gemachten Angaben? Hat der eine oder andere Einsender Brutto mit Netto verwechselt oder versehentlich ein falsches Gehalt angegeben, weil er/sie unsere Umrechnung für Teilzeitkräfte nicht verstanden hat? Wir können das nicht nachprüfen... Drittens ist unsere Datenbasis eher schmal und vermutlich nicht repräsentativ.
Aber: Das von uns ermittelte durchschnittliche Anfangsgehalt einer examinierten Pflegekraft liegt immerhin ziemlich nah an dem Wert, den lohnspiegel.de angibt.
Ein Service von ![]()
www.konfliktfeld-pflege.de
Beachten Sie bitte auch unsere allgemeinen Rechtshinweise!