Durch den rasanten Personalabbau der letzten Jahre einerseits und den medizinischen Fortschritt andererseits haben die Belastungen in der Pflege zugenommen, sowohl psychisch als auch und insbesondere physisch. Ein weiterer Faktor in dieser Entwicklung ist das Prinzip "ambulant vor stationär", so daß sowohl im Krankenhaus wie auch in Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu früheren Jahren vermehrt Menschen liegen, deren Versorgung in den eigenen 4 Wänden nicht mehr möglich ist. Aktuelle Untersuchungen zeigen, daß Pflegekräfte höhere körperliche Belastungen erbringen müssen als Bauarbeiter.
Im Krankenhaus waren früher bei den meisten Erkrankungen Liegezeiten bis zur (fast) vollständigen Genesung üblich, heutzutage werden PatientInnen entlassen, sobald eine ambulante Weiterbehandlung vertretbar ist. Beispiel Herzinfarkt: Anfang der 90er Jahre war es üblich, die PatientInnen bis zu 2 Wochen auf der Intensivstation zu behandeln, danach weitere 4 Wochen auf einer normalen Station. Jetzt dauert die Behandlung dank neuer Methoden und Medikamente insgesamt oft weniger als 2 Wochen. Die durchschnittliche Liegezeit eines Patienten im Krankenhaus ist drastisch gesunken, gleichzeitig hat die Zahl der "Fälle" zugenommen, während das Pflegepersonal abgebaut wurde. Die Pflegeintensität in den ersten Tagen einer Behandlung ist jedoch im wesentlichen gleich geblieben oder hat sogar zugenommen.
In Pflegeeinrichtungen sind vor 20 Jahren noch Bewohner eingezogen, um der Einsamkeit zu entfliehen oder die allenfalls leichte Defizite hatten. Dies wird heutzutage durch zahlreiche ambulante Dienstleistungen wie Tagesstätten und Pflegedienste aufgefangen. Dadurch werden in stationären Einrichtungen zunehmend schwerst demente und/oder pflegebedürftige Menschen betreut. Verschärft wird die Situation in der Zukunft sicherlich durch die demografische Entwicklunug.
Dies wirft bei manchen die Frage auf, ob für die Versorgung schwerst pflegebedürftiger Menschen nicht eigentlich eine Art "Erschwerniszulage" gezahlt werden müßte. Dies wird im aktuellen Tarifrecht aber nicht abgebildet und ist mit Sicherheit auch nicht durchzusetzen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht Erschwerniszuschläge vor für
sofern die Belastungen nicht zum Berufsbild gehören oder durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abgemildert werden.
Die Behandlung und Pflege genannter PatientInnen gehört nun einmal zum Berufsbild dazu. Auf Intensivstationen wird die höhere Belastung auch durch eine höhere Eingruppierung honoriert. Zulagen werden aber zum Beispiel für Tätigkeiten in geschlossenen psychiatrischen Abteilungen oder auf geriatrischen Stationen gewährt.
Die rechtliche Grundlage, für welche Tätigkeit in der Pflege eine Erschwerniszulage gezahlt wird, werden im Geltungsbereich des TVöD gesonderte Tarifverträge abgeschlossen. Im Geltungsbereich der AVR-K werden die Zulagen über eine Dienstvereinbarung geregelt.
Andere Erschwernisse
Das einzige "Erschwenis", für das der Gesetzgeber einen "angemessenen" Ausgleich zwingend vorschreibt, ist der Nachtdienst. Der Ausgleich kann entweder finanziell oder durch bezahlte Freizeit erfolgen. Sofern es keine tarifliche Regelung gibt, gilt eine Zulage von 30% oder entsprechender Freizeitausgleich als "angemessen".
Arbeitsschutz
Aus Sicht des Arbeitsschutzes macht ein finanzieller Ausgleich für Belastungen allerdings relativ wenig Sinn, weil der Schutz der Arbeitnehmergesundheit im Vordergrund steht. Priorität haben technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.
| technische Maßnahmen: | Lagerungshilfsmittel wie - Rollboard - höhenverstellbare Betten - ... |
| organisatorische Maßnahmen: | - "gerechte" Verteilung pflegeaufwändiger PatientInnen - besonders schwere PatientInnen nur zu zweit versorgen - Entzerrung bzw. Vermeidung von Arbeitsspitzen - ... |
| personelle Maßnahmen: | - Schulungen für rückenschonendes Arbeiten - Personal-Rotation - ... |
Technische und organisatorische Maßnahmen haben in jedem Fall Vorrang vor individuellen Maßnahmen.
Siehe auch:
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