Die Pflege von Menschen findet 24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr statt - Wochenenden, Feiertage und Betriebsferien gibt es nicht. Natürlich kann der einzelne Arbeitnehmer das so nicht leisten und arbeitet nur ca. 1700 Stunden im Jahr. Die spannende Frage ist, wie Krankenhäuser und Pflegeheime die kontinuierliche Betreuung rund um die Uhr organisieren. Hierbei stößt man gerade in Heimen immer noch auf uralte Arbeitszeitmodelle: 6-Tage-Woche, geteilte Dienste, Nachtdienste über mehr als 10 Stunden.
Dies sind Modelle, die bis in die 90er Jahre noch fast überall üblich waren, aber zum Glück zurückgehen. Wir zeigen im folgenden verschiedene Aspekte auf, was dafür, aber vor allem was dagegen spricht.
Nachtschichten in der Kranken- und Altenpflege dauern in der Regel 10 Stunden. Dies ist die gesetzliche Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit und anders nur mit großem organisatorischen Aufwand zu machen. Allerdings ist seit Erlaß des neuen Arbeitszeitgesetzes eine Ruhepause von 45 Minuten vorgeschrieben (Mindestlänge der Pause 30 Minuten, zu gewähren ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden; §4 ArbZG). Da Nachtwachen oft allein arbeiten, ist dies nicht praktikabel, schließlich kann man schlecht von PatientInnen/BewohnerInnen verlangen, in eben diesen 45 Minuten nicht zur Toilette zu wollen oder einen Herzanfall zu bekommen.
Das BAG unterscheidet in der nächtlichen Pausenregelung zwischen Krankenhäusern und Altenheimen: Für Krankenhäuser wird vorausgesetzt, daß die Pflegekräfte ständig einsatzbereit sind, also keine Pause im Sinne des Gesetze nehmen können, auch wenn die Möglichkeit besteht, sich zwischendurch länger hinzusetzen. Für Altenheime unterstellt das BAG, daß, weil die Bewohner ja nicht "krank" sind, in einer bestimmten Phase der Nacht, wenn alle schlafen, eine Pause festgelegt werden kann. Wir halten diese Unterscheidung nicht mehr für zeitgemäß, weil in vielen Altenheimen inzwischen eine derart hohe Arbeitsbelastung besteht, daß eine störungsfreie Pause nicht möglich ist.
Folgende Möglichkeiten, die Ruhepausen-Regelung umzusetzen, gibt es:Es gibt Überlegungen, die Arbeitszeiten so zu verändern, daß ein Nachtdienst höchstens 6 Stunden lang ist, also keine Pause gewährt werden muß. Dies ist praktisch die Einführung eines 4-Schicht-Systems mit sehr variablen Arbeitszeiten. Unseres Wissens ist dieses Modell noch nirgends in Kraft oder allenfalls in einer Erprobungsphase. Auch hier gibt es viele Fragezeichen zu machen:
Fazit
In punkto Nachtienste müßte der Gesetzgeber entschieden nachbessern.
Großzügig ausgelegt, ist der geteilte Dienst auch eine Form der flexiblen Arbeitszeit - allerdings voll zum Nachteil des Arbeitnehmers. Vor allem in Pflegeheimen wird er noch praktiziert, besonders an Wochenenden: Der Arbeitnehmer beginnt seine Arbeitszeit morgens ganz normal, macht dann aber keine volle Frühschicht, sondern unterbricht seine Arbeitszeit im Laufe des Vormittags, geht nach Hause und kommt nachmittags wieder, um bis zum Beginn der Nachtschicht weiterzuarbeiten. Vorteil dieses Modells ist, daß zu den "Hauptarbeitszeiten" genügend Pflegekräfte vor Ort sind. Nachteil ist, daß zum einen der ganze Tag quasi verloren ist, zum anderen in heutiger Zeit bei gewachsener Mobilität Fahrzeiten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz von 1 Stunde keine Seltenheit mehr sind, eine Heimfahrt sich also kaum lohnt. Rechtswidrig daran ist, daß dadurch die gesetzliche Ruhezeit zwischen 2 Schichten unterschritten wird (dazu gleich mehr).
In vielen Heimen wird noch nach der 6-Tage-Woche gearbeitet, also 12 Tage am Stück, jedes zweite Wochenende frei. Vorteil für die Betreiber ist die bessere Planbarkeit des Personals, jeden Tag sind alle da, die nicht Urlaub haben oder krank sind, im Dienstplan sind kaum freie Tage zu berücksichtigen, die Versorgung kann kontinuierlicher gewährleistet werden.
Die 6-Tage-Woche hat aber mehrere gravierende Nachteile.
| Schicht | Beginn | Ende |
| Nacht | 21.00 Uhr | 7.00 Uhr |
| Früh | 6.55 Uhr | 14.05 Uhr |
| Spät | 13.55 Uhr | 21.05 Uhr |
| Schicht | Beginn | Ende |
| Nacht | 21.00 Uhr | 7.00 Uhr |
| Früh | 7.00 Uhr | 13.55 Uhr |
| Lücke | 13.55 Uhr | 14.05 Uhr |
| Spät | 14.05 Uhr | 21.00 Uhr |
| Schicht | Beginn | Ende |
| Nacht | 21.00 Uhr | 7.00 Uhr |
| Früh | 6.30 Uhr | 14.42 Uhr |
| Spät | 13.18 Uhr | 21.30 Uhr |
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| S | S | S | S | S | F | F | F | F | F | F | F | - | - |
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| S | - | S | S | - | F | F | F | F | F | F | F | - | - |
Zweifellos hat die Umstellung von der 6- auf die 5-Tage-Woche auch Nachteile, das wollen wir hier gar nicht bestreiten. Die Arbeitsabläufe müssen umgestellt werden, eventuell ist vorübergehend sogar ein vermehrter Personalaufwand erforderlich. Diese Nachteile relativieren sich aber, wenn man die Vorteile dagegen aufwiegt: Dienstpläne sind flexibler gestaltbar, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit steigen, die Personalfluktuation sinkt, es werden also weniger Kapazitäten für die Einarbeitung neuer Arbeitnehmer gebraucht, und es sind weniger Fehlzeiten durch Krankheit zu erwarten.
Bisher war nur von Arbeitnehmern die Rede, die in Vollzeit arbeiten. Einige Nachteile der 6-Tage-Woche treffen auf Teilzeitkräfte natürlich nicht zu. Aber auch hier ergeben sich Vorteile nach Einführung der 5-Tage-Woche durch flexiblere Planbarkeit.
Grundsätzlich sind zwei Modelle denkbar, nach denen Teilzeitkräfte eingesetzt werden können: Volle Tage (Schichten) mit entsprechenden freien Tagen oder täglich stundenweise Beschäftigung entsprechend dem Arbeitsvertrag - hier greifen dann allerdings wieder teilweise die Nachteile der 6-Tage-Woche. Beide Modelle sind in der 5-Tage-Woche flexibler handhabbar und können den Bedürfnissen beider Parteien entgegenkommen - zum einen bedarfsgerechter Einsatz, zum anderen z.B. familienfreundliche Arbeitszeiten.
Die Gestaltung der Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG. Der Betriebsrat hat hier auch ein Initiativrecht, kann also die Einführung der 5-Tage-Woche beim Arbeitgeber beantragen. Argumente haben wir hier hoffentlich ausreichend geliefert. Zur Abmilderung der Umstellungsschwierigkeiten bietet sich an, übergangsweise die 5,5-Tage-Woche einzuführen. Die tägliche Arbeitszeit verlängert sich bei einer 38,5-Stunden-Woche um 35 Minuten auf 7 Stunden, es werden bereits ähnliche Effekte auf die Überlappungszeiten zwischen den Schichten erzielt wie bei der 5-Tage-Woche.
Nach Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung sollte noch einige Zeit, je nach Größe des Betriebes bis zu 6 Monate, bis zur endgültigen Einführung der 5-Tage-Woche eingeplant werden, die Arbeitgeber und Betriebsrat zur Vorbereitung und Prozeßbegleitung nutzen sollten. Dies kann in verschiedenen Formen und Stufen passieren:
Arbeitszeitkonten bedürfen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und erlauben das "Ansparen" von Mehrarbeit. Die Mehrarbeit wird nicht mehr bezahlt, sondern später in Freizeitausgleich abgegolten. Der Arbeitnehmer kann - nach rechtzeitiger Vorankündigung - durch Einlösung von Zeitguthaben auch längere Freizeiten gestalten und wird dadurch in seinem Privatleben flexibler. Das Konto kann dabi auch negativ belastet werden.
Arbeitszeitkonten werden in der Regel als sogenannte "Ampel-Konten" geführt. Hierbei werden absolute Obergrenzen für Zeitguthaben und -schulden festgelegt, dazwischen gibt mit Signalfarben (grün, gelb, rot) belegte Zwischenstufen. So kann z.B. vereinbart werden, daß Mehrarbeit, die sich im grünen Bereich bewegt, ohne Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden kann, im gelben Bereich nur noch mit Zustimmung und im roten Bereich zwingend ein Abbau geplant werden muß.
Insbesondere in Betrieben mit vielen Teilzeitbeschäftigten bietet es sich an, kürzere Schichten einzuführen und diese dem Arbeitsanfall entsprechend über den Tag zu verteilen. Dies kann auch bei den Betroffenen zu höherer Arbeitszufriedenheit führen, sobald sich dies z.B. besser mit dem Privatleben vereinbaren läßt. Zu beachten ist jedoch, daß man erstens die verschiedenen Arbeitszeiten nicht ausufern läßt und zweitens den Teilzeitkräften auch weiterhin ganze Schichten zumindest anbieten sollte.
Die 7-Tage-Woche ist ein Arbeitszeitmodell, daß sich vornehmlich an kleine Pflegeeinrichtungen wendet. Es wurde vom Betreiber des Haus Maranatha entwickelt und wird inzwischen von anderen Einrichtungen kopiert. Dort arbeiten die Pflegekräfte immer jeweils 7 Tage und haben dann 7 Tage frei. Die tägliche Präsenzzeit beträgt jeweils 12 Stunden (auch nachts), die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 10 Stunden wird durch eine großzügige Pausenregelung sichergestellt.
Wir halten dieses Modell nicht für besonders empfehlenswert, da hier erstens die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes extrem ausgeschöpft werden und zweitens in der Arbeitswoche der Arbeitnehmer voll dem Arbeitgeber "gehört" und kaum noch Platz für Privatleben bleibt.
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