Arbeitnehmer, die mit einer Änderungskündigung ihres Arbeitsvertrags nicht einverstanden sind, sollten sie nicht sofort ablehnen. Um den Job nicht aufs Spiel zu setzen, gibt es folgende Möglichkeit: Der Betroffene nimmt die vom Chef vorgeschlagenen Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen zunächst unter Vorbehalt an. Er behält sich damit jedoch zugleich eine gerichtliche Prüfung der geänderten Vertragspunkte vor.
Diese "Vorbehaltsnahme" muss allerdings innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden. Darauf macht der Bund-Verlag in Frankfurt im neuen Ratgeber "Die Änderungskündigung" von Andreas Müller aufmerksam. Wer eine Änderungskündigung direkt ablehnt, dann gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht zieht und verliert, ist damit automatisch auch seinen Arbeitsplatz los. Hat der Beschäftigte jedoch zunächst unter Vorbehalt zugestimmt und verliert dann eine Klage, so besteht das Jobverhältnis unter den veränderten Bedingungen weiter.
Wichtig ist dann, dass die neuen Arbeitsbedingungen erst nach Ablauf der Kündigungsfrist gelten. Änderungskündigungen werden wegen unterschiedlichster Punkte ausgesprochen, zum Beispiel wegen einer Umsetzung oder veränderter Tätigkeit.
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