Die Pflegevisite ist etwas relativ neues und bisher nur selten durchgeführtes im Pflegealltag. Visiten kennt man bisher eigentlich nur vom Arzt. Pflegevisiten sind aber die logische Fortsetzung der Pflegeplanung.
§4 Krankenpflegegesetz und §3 Altenpflegegesetz fordern sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege. Dies beinhaltet insbesondere,
Die Pflegevisite ist die logische Fortsetzung der Pflegeplanung, weil Pflegeplanung nicht statisch, sondern dynamisch ist, d.h. der Pflegebedarf oder die Pflegeprobleme des Patienten ändern sich, Pflegeziele werden erreicht usw.. Wichtiger Aspekt ist auch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, er muß Gelegenheit erhalten, seine Wünsche zu artikulieren und Informationen über die geplanten Ziele zu erhalten. Pflegevisite ist damit eine eigenständige Leistung der Pflege.
Definition:
Regelmäßiger Besuch u. Gespräch mit dem Pat. über seinen Pflegeprozeß. Die P. dient der Benennung der Pflegeprobleme u. Ressourcen bzw. der Pflegediagnose, der Vereinbarung der Pflegeziele, Pflegeinterventionen u. der Evaluation der Pflege.
aus: Pflege Lexikon, Georg/Frohwein, Ullstein Medical 1999
Die Pflegevisite ist einer von unzähligen Bestandteilen der Qualitätssicherung in der Pflege. Die oben angegebene Definition ist die einzige, die auch von Pflegewissenschaftlern anerkannt wird. Im Gegensatz dazu verwendet der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) den Begriff "supervidierende" oder "kollegiale" Pflegevisite und meint damit eine Kontrolle im Rahmen der Qualitätssicherung. Die DBfK-Definition wird von manchen Autoren exzessiv und bis zur Unkenntlichkeit ausgeweitet.
Was "Pflegevisite" (an dieser Stelle sind Anführungszeichen notwendig!) auf jeden Fall nicht ist, ist folgendes:
Mit diesen und anderen Überprüfungen wird die Pflegevisite mit pflegefremden Aufgaben überfrachtet, bis schließlich das Wesentliche völlig aus dem Blickfeld gerät: Das Befinden und die Entwicklung des Patienten bzw. Bewohners. Vielmehr sind solche Überprüfungen im Rahmen eigenständiger Qualitätssicherungsverfahren durchzuführen.
Ein besonders krasses Negativ-Beispiel einer "Pflegevisite" ist aus einem privaten Träger mit mehreren Heimen bekannt geworden: Dem Altenpfleger xy wird mitgeteilt, daß am nächsten Morgen bei Bewohner yz eine "Pflegevisite" stattfindet. Vor der "Pflegevisite" fragt die PDL noch, ob Herr xy den Bewohner lieber waschen oder baden möchte. Nach gut 2 Stunden Pflege unter Aufsicht der PDL findet eine Nachbesprechung statt, in der hauptsächlich die angeblichen Mängel der durchgeführten Pflege kritisiert werden. Das Ergebnis der "Pflegevisite" wird in einem Protokoll festgehalten, das Herr xy gegenzeichnen soll. Als Begründung für diese "Pflegevisite" wird behauptet, der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) habe den Träger angewiesen, Pflegevisiten zur Sicherung der Pflegequalität einzuführen. Das mag ja sein, aber hat der MDK das auch so gemeint?
Erschreckend daran ist nicht nur die Tatsache, daß es solche Formen der "Pflegevisite" überhaupt gibt. Viel erschreckender ist, daß die Meinung verbreitet zu sein scheint, daß dies tatsächlich Sinn und Zweck einer Pflegevisite sei:
Es fragt sich, woher dieses Herangehen an das Thema Pflegevisite kommt. Besonders übel scheint es da in der Altenpflege zu stehen. Mögliche Erklärungsansätze könnten sein:
Wir sagen hierzu
Die hier gerade beschriebene "Pflegevisite" ist ein Etikettenschwindel, der in keinem Fall die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung, des Pflegequalitätssicherungsgesetzes, des Kranken- und Altenpflegegesetzes oder welchen Gesetzes auch immer erfüllt! Derartige Leistungsbeurteilungen bedürfen in entsprechenden Betrieben der Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bzw. der MAV.
Darüber hinaus und nicht zu allerletzt sind derart gestaltete "Pflegevisiten" überaus schikanös und demütigend. Sicherlich muß jede verantwortungsbewußte Pflegekraft ihr Handeln regelmäßig hinterfragen, aber wer "Nachexamen" fordert, sollte auch Nachprüfungen für Autofahrer fordern.
1. Vorbemerkung: Pflegevisiten sind etwas recht neues, das "geübt" werden muß. Wenn Sie also Pflegevisiten in Ihrer Einrichtung einführen wollen, nehmen Sie sich für den Anfang nicht zuviel vor - es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, seien Sie also nicht enttäuscht oder entmutigt, wenn die ersten Male alles nicht so reibungslos verläuft, wie Sie es sich vorstellen.
2. Vorbemerkung: Grundbedingung für die Einführung von Pflegevisiten ist, daß es gute und nachvollziehbare Pflegeanamnesen, Pflegeplanungen und Verlaufsdokumentationen gibt. Anderenfalls ist ein Scheitern vorprogrammiert.
3. Vorbemerkung: Wir wollen unsere Vorstellungen zur Pflegevisite auf die 3 großen Arbeitsfelder der Pflege beschränken: Krankenpflege, stationäre Altenpflege und ambulante Pflege. Mit weiteren Spezialgebieten (Psychiatrie, OP, Intensivmedizin, Behindertenpflege, Kinderkrankenpflege usw.) würden wir uns nur unnötig verzetteln, wir hoffen aber, daß Sie mit unseren Hinweisen genügend Schlüsse für Ihren eigenen Arbeitsbereich ziehen können.
Voraussetzungen
Vor Einführung von Pflegevisiten sollten für alle hierfür verantwortlichen Pflegekräfte Fortbildungen durchgeführt werden. Diese sollten zumindest folgende Themen behandeln:
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, daß Sie sich Zeit für die Pflegevisite nehmen können - veranschlagen Sie für den Anfang ruhig mindestens eine halbe Stunde pro Patient/Bewohner, wenn Sie routinierter sind, wird es wahrscheinlich schneller gehen. Sorgen Sie auch dafür, daß Sie die Pflegevisite ungestört durchführen können, indem Sie KollegInnen bitten, solange Ihre sonstigen Aufgaben zu übernehmen.
Vorbereitung
Legen Sie zunächst fest, bei wem Sie die Pflegevisite durchführen wollen. Gehen Sie hierbei nach festgelegten Kriterien vor, um die Ergebnisse von Pflegevisiten später vergleichbar und überprüfbar zu machen. Mögliche Kriterien sind die Pflegestufe, ein etwa vorhandener Dekubitus, sonstige Wundvorsorgung oder andere gemeinsame Merkmale einer Patientengruppe. Die von einer Autorin vorgeschlagene "Auslosung" eines Patienten oder Bewohners ist Unsinn, paßt aber leider nur zu gut in das von ihr vorgestellte Pflegevisitenmodell.
Überlegen Sie vor der eigentlichen Pflegevisite, welche Probleme und Fragen am dringensten besprochen werden müssen. Überlegen Sie hierbei auch, welche Themen besser ausgeklammert werden, z.B. die Placebo-Gabe oder eine Krebserkrankung, wenn der Patient nicht hierüber aufgeklärt ist. Nutzen Sie hierzu auch die pflegerische und/oder ärztliche Dokumentation als "Gedächtnisstütze" und befragen Sie Ihre KollegInnen nach Auffälligkeiten.
Teilnehmer
In erster Linie sollte die Pflegevisite von der unmittelbar betreuenden Pflegekraft durchgeführt werden. Weitere Teilnehmer an einer Pflegevisite können sein:
Durchführung
Während der Pflegevisite ist darauf zu achten, mit dem Patienten eine gemeinsame Kommunikationsbasis zu schaffen. Dies beginnt bei dem gemeinsamen sitzen am Tisch und wenn das nicht möglich ist, sollte es selbstverständlich sein, sich an das Kopfende des Bettes zu setzen. Fachbegriffe sollten während der Visite so weit wie möglich vermieden werden.
In der Pflegevisite werden gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner auf Grundlage der wichtigsten und aktuellen Pflegeprobleme sowie der Wünsche des Patienten/Bewohners die Pflegeziele und die zum Erreichen der Ziele notwendigen oder möglichen Maßnahmen besprochen. Bei bereits erstellter Pflegeplanung werden die bereits formulierten Ziele und Maßnahmen kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert.
Nachbereitung und Dokumentation
Die wesentlichen Inhalte der Pflegevisite werden im Pflegeverlauf (Berichtsblatt) dokumentiert, die Konsequenzen für die Pflegeplanung auf dem entsprechenden Formular. Die Ergebnisse der Pflegevisite werden in der Dienstübergabe kurz vorgestellt. Eine gesonderte Dokumentation der Pflegevisite ist in der Regel nicht notwendig! Ausnahmen: eine gesonderte, zusätzliche Dokumentation wird im Rahmen eines übergeordneten Qualitätssicherungsprojekts (z.B. "Dekubitusvisite") benötigt. In der ambulanten Pflege ist ein gesondertes Formular sinnvoll, weil hier die Pflegevisite seltener durchgeführt wird.
Struktur der Visite
Dies ist eine mögliche Vorgabe, nach welchen Kriterien bei welchen Patienten/Bewohnern zu welchem Zeitpunkt von welcher Pflegekraft eine Pflegevisite durchgeführt wird. Selbstverständlich können und müssen alle diese Vorgaben entsprechend angepaßt werden.
| Krankenhaus | Pflegeheim | ambulante Pflege | |
| Bei wem?* | alle PatientInnen der Pflegegruppe A3 | alle BewohnerInnen, die mindestens Pflegestufe 2 haben | alle PatientInnen |
| 1.Visite | innerhalb 24-48 Stunden nach Aufnahme | innerhalb 1 Woche nach Aufnahme | innerhalb 1 Woche nach Aufnahme |
| Durchführung | examinierte Pflegekraft | examinierte Pflegekraft | PDL/Einsatzleitung |
| Folgevisiten** | wöchentlich oder öfter | monatlich oder öfter | alle 6 Monate oder öfter |
| Durchführung | examinierte Pflegekraft | examinierte Pflegekraft | examinierte Pflegekraft |
*Die Gruppe ist beliebig erweiterbar oder kann durch bestimmte Parameter auch eingegrenzt werden.
**"Öfter" heißt insbesondere: wenn sich der Pflegezustand wesentlich ändert und hierdurch eine Änderung der Pflegeplanung notwendig wird.
Checkliste zur Vorbereitung der Pflegevisite
Dokumentation
Aus den aus der Dokumentation gewonnenen Erkenntnissen werden die Fragen abgeleitet, die in der Pflegevisite abgeklärt werden sollen.
Checkliste zur Durchführung der Pflegevisite
Die Pflegevisite sollte nach einem Modul-System durchgeführt werden, d.h. bestimmte Themen müssen vorkommen, andere Inhalte werden nach Bedarf oder abgestimmt auf die jeweilige Einrichtung hinzugefügt.
"Basis"-Modul
Rehabilitative und/oder soziale Maßnahmen
Spezielle Pflegesituationen
Hier immer in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt!
Ein Service von ![]()
www.konfliktfeld-pflege.de