Wenn es nicht gelingt, Mobbing zu verhindern oder den Konflikt persönlich zu klären (was leider in der Regel der Fall sein dürfte, weil der/die Mobber die Angriffe kaum ohne eigenen Gesichtsverlust wird einstellen können), bleibt nur noch der drastische Schritt der Beschwerde.
Höchste Grundlage ist sicherlich der im Grundgesetz verankerte Schutz der Menschenwürde. Die hier aufgeführten gesetzlichen Regelungen stehen im Betriebsverfassungsgesetz (§§84,85 BetrVG). Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen harmonischen Arbeitsplatz zu sorgen (§75 BetrVG)). Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder sowie die Mitarbeitervertretungsgesetze der kirchlichen Einrichtungen enthalten ähnliche und zum Teil auch darüber hinausgehende Regelungen.
Übersicht der geltenden Beschwerderechtsparagraphen:
| Bereich | Regelwerk | Paragraph |
| Privatwirtschaft | BetrVG | 84 |
| Öffentlicher Dienst: Bund | BPerVG | 68 Abs.1 Nr.3 |
| Öffentlicher Dienst: Länder | Das jeweils geltende Landespersonalvertretungsgesetz | |
| Evangelische Kirche | MVG | 35 |
| Katholische Kirche | MAVO | 26 Abs.3 Nr.3 |
Das Beschwerderecht ist eine der wenigen Regelungen, die auch für Betriebe ohne Betriebsrat gelten! Besonders wichtig: Wer sich beschwert, darf dadurch keinen Nachteil erleiden! Und: Nehmen Sie einen Zeugen mit, wenn Sie sich beschweren (es darf auch ein Außenstehender sein, z.B. ein Angehöriger oder ein guter Freund)!
Ansprechpartner in allen Betrieben ist der unmittelbare Vorgesetzte oder der Chef. Wer sich dort beschwert, sollte dieses Gespräch jedoch im Vorfeld gründlich vorbereiten:
Der Vorgesetzte ist dann verpflichtet,
In Betrieben mit einem Betriebsrat, Personalralrat oder Mitarbeitervertretung bietet sich jedoch als erstes der Gang zur gewählten Interessenvertretung der Arbeitnehmer an. Die Interessenvertretung benötigt die gleichen Informationen wie die Vorgesetzten und kann dann stellvertretend für Sie direkt an den Arbeitgeber herantreten, um Ihren Fall vorzutragen und auf Abhilfe zu drängen.
Dieser Weg ist besonders attraktiv, weil Sie sich zunächst an eine "neutrale" Stelle wenden, die aus Ihren Kollegen gebildet wird. Die Interessenvertretung kann sie dann auch bei allen Gesprächen in dem Zusammenhang, an denen Sie teilnehmen müssen, begleiten und Ihnen Rat geben.
In der Regel werden Vorgesetzte vermeiden, direkt in Erscheinung zu treten, sondern eher Stellvertreter vorschicken. Indizien, die für Mobbing durch Vorgesetzte sprechen, sind:
Dann sollten Sie folgendes tun:
Führen Sie niemals Einzelgespräche mit Ihren Vorgesetzten zum Thema! Nehmen Sie immer einen Zeugen mit (es darf auch ein Außenstehender sein)!
Lassen Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung nicht auf sich sitzen! Schreiben Sie als erstes eine Gegendarstellung, die muß der Arbeitgeber ebenfalls zu Ihrer Personalakte nehmen! Gehen Sie dagegen gerichtlich vor!
Ihre Interessenvertretung kann, sofern sie Ihre Beschwerde für berechtigt hält, beim Arbeitgeber "auf Abhilfe hinwirken", d.h. allgemeine oder auch konkrete Maßnahmen gegen den Mobber beantragen. Die Interessenvertretung sollte jedoch eine Mindestvorgabe machen, damit nicht ansonsten der Arbeitgeber bloß drohend den Zeigefinger hebt und sonst keinerlei Konsequenzen zieht.
Der Betriebsrat kann in besonders gravierenden Fällen auch die "Entfernung eines betriebstörenden Arbeitnehmers" beantragen, sprich: die Kündigung verlangen!
Wenn in diesem Verfahren Bossing eine Rolle spielt, könnte das ganze komplizierter werden: Weil nämlich der Arbeitgeber eigene Interessen verfolgt, wird er das Abhilfe-Ersuchen des Betriebrates ablehnen. Dieser muß dann eine Meinungsverschiedenheit feststellen und kann die Einigungsstelle (ein außergerichtliches Gremium, das verbindliche Entscheidungen treffen kann) einberufen.
Folgende weitere Handlungsmöglichkeiten, die von einem konkreten Mobbing-Fall unabhängig sind, hat jeder Betriebsrat:
Als Betriebs- oder Personalrat sollten Sie unbedingt Fortbildungen zum Thema Mobbing nutzen. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht leicht überzeugen können, warum Mobbing-Prävention notwendig ist, erklären Sie ihm, daß jedes Mobbing-Opfer den Betrieb bis zu 60000 Euro jährlich kosten kann. Also kann auch Ihr Arbeitgeber nur profitieren, wenn Mobbing wirksam verhindert wird.
Sie können verschiedene Dokumente und Musterschreiben zum Thema Mobbing bei uns downloaden. Wenn Sie Betriebsrat sind und in konkreten Einzelfällen Hilfestellung benötigen, schicken Sie uns eine e-mail.
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