Konfliktfeld Pflege

Mobbing in Pflegeberufen
Einleitung

  1. Einleitung
  2. Ein paar Zahlen...
  3. Erklärungsansatz für Mobbing in der Pflege
  4. Definition
  5. Persönliche Strategien
  6. Mobbing-Tagebuch

Einleitung

Die Pflege kranker, alter oder behinderter Menschen ist an sich ja eigentlich schon belastend genug. Dennoch gibt es gerade in Pflegeberufen Leute, die ihren Kolleginnen und Kollegen durch Mobbing das Leben noch schwerer machen.

Wir wollen hier versuchen, Betroffenen konkrete Hilfen zu geben (obwohl es sicherlich kein "Patentrezept" gibt!). Wer sich schon einmal nach öffentlichen Hilfsangeboten umgesehen hat, wird festgestellt haben, daß diese häufig leider ungenügend sind.

Wenn Sie einmal einen Anwalt brauchen sollten, nehmen Sie nicht den erstbesten, sondern erkundigen Sie beim Anwaltsverein nach einem Arbeitsrechtler. Aus eigener Erfahrung empfehlenswert finden wir die Kanzlei Sieling und Partner in Bremen, die sich ausschließlich auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert hat (e-mail: kanzlei@swdn.de).

Wir möchten jedoch auch eines betonen:

Nicht jedes "krumme Wort", daß ein Kollege vielleicht zu Ihnen sagt, ist auch gleich Mobbing! Für Mobbing gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen. Nach herrschender Meinung ist Mobbing erst dann gegeben, wenn die Angriffe regelmäßig (mind. 1x pro Woche) und über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Monate) stattfinden. Herrschende Meinung heißt: Besonders Arbeitsgerichte legen strenge Maßstäbe an. Allerdings gehen einige Richter inzwischen auch davon aus, daß Intensität und Dauer von Mobbing auch in umgekehrtem Verhältnis zueinander stehen können (je heftiger die Attacken, umso kürzer der Zeitraum, nach dem man von Mobing sprechen kann).

Warnen möchten wir auch vor einer Überstrapazierung des Begriffs: Wer z.B. bei berechtigter Kritik an den eigenen Leistungen und/oder Verhaltensweisen von "Mobbing" spricht, riskiert nicht nur die eigene Glaubwürdigkeit, sondern auch die Glaubwürdigkeit tatsächlicher Mobbingopfer.

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Ein paar Zahlen...

Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Jahr 2000 eine Studie in Auftrag gegeben. Laut dem 2002 veröffentlichten Mobbing-Report

Surf-Tipp: Kurzfassung des Mobbing-Reports

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Erklärungsansatz für Mobbing in der Pflege

Warum wird gerade in diesem "sozialen" Beruf so viel gemobbt? Wir sehen hierfür zwei Erklärungsansätze:

Darüber hinaus wird Mobbing durch betriebliche Rahmenbedingungen gefördert:

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Definition

Der Begriff "Mobbing" kommt aus dem Englischen von "to mob" und bedeutet soviel wie "anpöbeln". Der schwedische Soziologe Prof.Leymann hat ihn erstmals definiert als systematische Angriffe und Anfeindungen gegen eine einzelne Person. Laut seiner Definition ist der Tatbestand "Mobbing" erfüllt, wenn die Anfeindungen und Schikanen mit bestimmter Regelmäßigkeit über einen gewissen Zeitraum erfolgen - mindestens einmal pro Woche und über mindestens ein halbes Jahr.

In der einschlägigen Literatur und auf den meisten Internet-Seiten wird diese Definition immer noch gern zitiert, obwohl sie inzwischen zu kurz greift und durch weitere Merkmale ergänzt wurde. Mobbing liegt unseres Erachtens auch vor, wenn zwischen den einzelnen Schikanen größere zeitliche Abstände liegen oder bereits vor Ablauf von 6 Monaten entsprechende psychische Folgen verursachen.

Wir haben deshalb an dieser Stelle verschiedene Quellen zusammengetragen, die in der Summe eine bessere Definition ergeben, weil sie Mobbing von unterschiedlichen Ebenen betrachten: Eine Ursachen-Ebene, eine arbeitsrechtliche Ebene und die Erscheinungsbilder/Methoden von Mobbing.

Die Ursachen-Ebene

Mobbing ist ein Blitzableiter für strukturelle betriebliche Probleme, hervorgerufen beispielsweise durch die Einführung neuer Management-Stile, durch Leistungsverdichtung und allgegenwärtigen Personalmangel, durch schlechte Organisationsstrukturen, Informationsdefizite, durch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und nicht zuletzt durch den Einsatz von Mobbing als bewußtem Planungsinstrument.

Arbeitsrechtliche Ebene

Mit dem Begriff des Mobbing im arbeitsrechtlichen Verständnis müssen fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen erfasst werden, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht, oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der sich jeweils bietenden Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden Einordnung im Arbeitsgesrichtsverfahren kann dem Vorliegen oder Nichtvorliegen falltypischer Indiztatsachen eine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, wenn eine Verbindung zu den von dem Betroffenen vor Gericht beschriebenen Mobbinghandlungen besteht. Dabei handelt es sich im wesentlichen um das Bestehen einer erkennbaren, sich in der Auslösung des Mobbings wiederspiegelnden Motivation und einen für Mobbing typischen, in der Regel zunehmend eskalierenden Geschehensablauf. Darüberhinaus kommt auch dem sich typischerweise mit zunehmender Dauer verschlechternden psychischen und physischen Gesundheitszustand des Mobbingopfers insbesondere dann Bedeutung zu, wenn vorher keine vergleichbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestanden haben. Im Zusammenwirken mit den für Mobbing einschlägigen Verhaltensmustern muß das Vorliegen solcher Indikatoren regelmäßig für die Berechtigung des Mobbingvorwurfs sprechen.

Methoden

Auch die Auflistung von möglichen Mobbing-Handlungen weicht von der Leymann-Definition ab und ist wesentlich umfangreicher als jene. Wir haben haben sie deshalb auf einer gesonderten Seite. Bitte hier klicken!

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Persönliche Strategien

Viele Mobbing-Opfer geraten leider in die eine oder andere Form von Flucht: sie werden suchtgefährdet oder verlassen ihren Arbeitsplatz, sei es durch Versetzung innerhalb eines Betriebes oder durch Kündigung. Letzteres ist jedoch fatal, weil es dem Mobber ein Erfolgserlebnis bescheren und so sein destruktives Verhalten verstärken würde.

Versuchen sie deshalb zunächst folgende Strategien:

Eine Ausnahme sind Schwangere, die leider aufgrund ihrer gesetzlich beschränkten Einsatzmöglichkeiten häufiger als andere Opfer von Mobbing werden können. Im eigenen Interesse und im Interesse des Kindes sollten sie sich durch ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus der Schußlinie ziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, daß Ärzte einer Schwangeren auch dann ein Beschäftigungsverbot bescheinigen können, wenn Stress durch vermeintliches Mobbing das Kind gefährdet. Ein solches Verbot sieht das Mutterschutzgesetz schon im Vorfeld des normalen Mutterschutzes vor, wenn die Situation am Arbeitsplatz Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Eine subjektive Stresssituation reicht aus. (AZ: 5 AZR 352/99)

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Mobbing-Tagebuch

Ein Mobbing-Tagebuch sollten Sie führen, um für andere nachvollziehbar zu machen, was mit Ihnen geschieht. Es kann vor einem Arbeitsgericht auch als Beweismittel dienen. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat beispielsweise eine Kündigung wegen Mobbing wieder aufgehoben, weil der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nicht detailliert belegt hatte.

Sie können als Mobbing-Tagebuch entweder die Tabelle benutzen, die wir Ihnen in unserem Download-Bereich kostenlos zur Verfügung stellen, oder einen Kalender mit möglichst viel Platz für Eintragungen.

Schreiben Sie am besten jeden Tag auf, was Ihnen widerfahren ist und wie Sie sich dabei gefühlt haben. Schreiben Sie auch auf, wenn Sie wegen Mobbing-bedingter Beschwerden beim Arzt waren, tragen Sie auch "Fehlzeiten" wegen Urlaub oder Krankheit ein, um "Lücken" zu erklären.

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Unsere Link-Empfehlungen hierzu: [Mobbing-Net] [Dr. Dutschmann]

Nächstes Kapitel: Mobbing in Pflegeberufen.

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www.konfliktfeld-pflege.de