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Frisch gebackene Mütter und Väter, die sich in der Elternzeit (früher auch Erziehungsurlaub genannt)befinden, dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Diese Regelung gilt auch dann noch, wenn ein Elternteil die Tätigkeit erst während der Elternzeit neu aufgenommen hat und der Arbeitgeber von der Elternzeit wußte.
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