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Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist, daß Fortbildungskosten im Falle einer Kündigung zurückzuzahlen sind, kommt es auf die Formulierung an. Steht in der Vereinbarung, daß die Kosten zurückzuzahlen sind, wenn der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist die Firma "verläßt", heißt das, daß der Arbeitnehmer selbst kündigen muß. Kündigt jedoch der Arbeitgeber innerhalb der Frist, kann er nichts zurückfordern.
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