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Konfliktfeld Pflege
Keine Kündigung wegen Beschwerde

Weil eine Arbeitnehmerin gehört hatte, eine Kollegin sei sexuell belästigt worden, meldete sie diesen Verdacht dem Betriebsrat. Daraufhin erhielt sie die Kündigung. Zu Unrecht, weil der Verdacht und die damit verbundene Bitte um Überprüfung keine falsche Anschuldigung ist.

ArbG Frankfurt/Main 9 Ca 7937/02

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