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Konfliktfeld Pflege
Fortbildungskosten

Besucht ein Arbeitnehmer eine (teure) Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers und kündigt kurz darauf, kann der Arbeitgeber die Kosten nur zurückfordern, wenn die Fortbildung geeignet war, ein höheres Einkommen zu erzielen.

LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 1509/00

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