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Konfliktfeld Pflege
Schüchternheit kein Kündigungsgrund

Auch wenn ein Arbeitnehmer gegenüber Kollegen sehr zurückhaltend ist, darf ihm nicht gekündigt werden. Reserviertheit bedeutet nicht "mangelnde Teamfähigkeit" oder gar "Mobbing".

ArbG Frankfurt/Main 1 Ca 6106/01

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