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Konfliktfeld Pflege
Krankheitsbedingte Kündigung: Wartefrist

Ein Arbeitgeber darf einem kranken Arbeitnehmer kündigen, wenn ungewiß ist, wann er wieder arbeitsfähig wird. Allerdings muß eine Wartezeit von zwei Jahren eingehalten werden, da für diese Zeit die Einstellung einer Ersatzkraft mit einem befristeten Arbeitsvertrag zumutbar ist.

LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 1087/01

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