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Konfliktfeld Pflege
Bewerber dürfen erfahren, wo der Arbeitgeber Auskünfte einholt

Ein Stellenbewerber kann von seinem möglichen zukünftigen Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, bei welchen früheren Arbeitgebern er im Zusammenhang mit der Bewerbung Erkundigungen über seine Person eingeholt hat.

ArbG Stuttgart, 28 Ca 8988/00

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