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Konfliktfeld Pflege
Zeugnis nach kurzer Beschäftigung

Nach einer kurzzeitigen Beschäftigung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ausführliches Arbeitszeugnis. Sie können nach einer einer Anstellung von wenigen Monaten nur ein kurzgefaßtes Zeugnis verlangen.

AG Frankfurt/Main 7Ca 8000/00

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