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Konfliktfeld Pflege
Kündigung muß begründet sein

Ein Kündigung mit der pauschalen Begründung, der Mitarbeiter sei fachlich ungeeignet, ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber muß solche Kündigungsgründe beweisen.

LAG Rheinland-Pfalz 4 Sa 1275/00

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