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Konfliktfeld Pflege
Diskriminierung wird teuer

Ein Arbeitgeber, der eine Stelle nur für männliche Bewerber ausgeschrieben hatte, mußte einer Bewerberin, die sich vergeblich beworben hatte, eineinhalb Monatsvergütungen Schadensersatz zahlen. Stellenausschreibungen müssen nämlich stets geschlechtsneutral erfolgen.

ArbG Frankfurt/Main 17 Ca 7564/00

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