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Konfliktfeld Pflege
Kritik kann auch über das Firmennetz verschickt werden

Betriebsräten ist es auch erlaubt, über das firmeninterne Computernetz - hier eine Mailbox - Kritik am Arbeitgeber zu üben. Und das selbst dann, wenn dies ironisch verfremdet geschieht. Wichtig ist dabei allerdings, daß die Aussagen nicht ehrverletzend oder beleidgend formuliert sein dürfen.

LAG Hamburg TaBV 10/95

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