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Ein Arbeitnehmer machte in Polen Urlaub und wurde krank. Daraufhin schickte er seinem Vorgesetzten einen Brief per Einschreiben und teilte ihm diese Nachricht mit. Doch der Brief ging erst nach 3 Wochen beim Empfänger ein. Der Mann hätte sich jedoch "unverzüglich" mit seiner Firma in Verbindung setzen müssen. Folge der verspäteten Krankmeldung war, daß die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet werden und somit nicht nachgeholt werden kann.
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