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Konfliktfeld Pflege
Befristeter Arbeitsvertrag

Wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (hier: an einer Uni-Klinik) seit 1981 immer wieder befristet eingestellt, so muß er - eigentlich spätestens nach 5 Jahren befristeter Beschäftigung - unbefristet eingestellt werden. Das gilt auch dann, wenn die Finanzierung der Stelle von der Förderung des Bundes abhängig ist; die Unsicherheit darf nicht zu Lasten des Beschäftigte gehen.

ArbG Frankfurt/Main 5 Ca 4471/00

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