Sie sind hier: Database/Urteile
Wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (hier: an einer Uni-Klinik) seit 1981 immer wieder befristet eingestellt, so muß er - eigentlich spätestens nach 5 Jahren befristeter Beschäftigung - unbefristet eingestellt werden. Das gilt auch dann, wenn die Finanzierung der Stelle von der Förderung des Bundes abhängig ist; die Unsicherheit darf nicht zu Lasten des Beschäftigte gehen.
Ein Service von ![]()
www.konfliktfeld-pflege.de