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Konfliktfeld Pflege
Keine Kündigung wegen Bewerbungsschreiben in der Firma

Arbeitnehmern, die gegen den Willen ihres Chefs den Firmencomputer privat nutzen, darf auch dann nicht ohne Abmahnung gekündigt werden, wenn sie Bewerbungen für andere Firmen schreiben. Im privaten Gebrauch von Büromaschinen oder Computern am Arbeitsplatz kann kein gravierendes Fehlverhalten gesehen werden, so daß eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht angemessen ist. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zunächst abzumahnen.

ArbG Frankfurt/Main 4 Ca 1946/00

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