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Während der Arbeitszeit darf man sich nur mit Erlaubnis der Vorgesetzten vom Arbeitsplatz entfernen. Das gilt auch, wenn man zu einem Gerichtstermin will. Nur wenn vom Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet ist oder es eine entsprechende tarifvertragliche Regelung gibt, ist die Erlaubnis unnötig. Ansonsten kann wegen unerlaubten Fehlens eine Abmahnung erteilt und bei Wiederholung gekündigt werden.
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