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Konfliktfeld Pflege
Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Anforderung von Zivildienstleistenden

Zivildienstleistende gelten in der Regel nicht als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG und werden dem Arbeitgeber vom Bundesamt für den Zivildienst zugewiesen. Der Betriebsrat hätte hier eigentlich nur ein Unterrichtungsrecht. Weil durch die Zuweisung bestimmter Zivildienstleistender jedoch die Rechte der übrigen Arbeitnehmer berührt werden können, hat der Betriebsrat trotzdem ein Mitbestimmungsrecht nach ยง99 BetrVG. Unerheblich ist, daß die Zuweisung ein Verwaltungsakt ist.

BAG 1 ABR 25/00

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