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Konfliktfeld Pflege
Abmahnung muß nach spätestens 30 Monaten entfernt werden

Üblicherweise werden Abmahnungen schon nach 24 monaten wieder aus der Personalakte entfernt. Nach 30 Monaten hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Löschung. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitnehmer seit der Abmahnung ohne weitere Beanstandungen gearbeitet hat.

ArbG Frankfurt/Main 6 Ca 7219/98

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