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Konfliktfeld Pflege

Doppeltes Geld für Arbeit in der Nacht.
Beschäftigte im Schichtdienst haben bei Nachtarbeit gewöhnlich Anspruch auf Lohnzuschläge. Wer aber außerhalb seines Schichtplans zusätzliche Nachteinsätze leisten muss, bekommt Überstunden plus Nachtzuschläge bezahlt. Es handelt sich um Mehrarbeit und nicht nur um Verschiebunggen im Schichtplan.

BAG 6 AZR 177/97-08/98

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