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Konfliktfeld Pflege
Nachtzulage

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf 25 Prozent Gehaltszuschlag für geleistete Nachtarbeit. Eine Firma hatte aus "wirtschaftlichen Gründen" diesen Zuschlag gestrichen und musste nachzahlen.

ArbG Frankfurt/Main, Az.:7 Ca 2000/00

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