Sie sind hier: Database/Urteile

Konfliktfeld Pflege
Zu spät vorgelegtes Attest ist kein Kündigungsgrund
Ein langjähriger Mitarbeiter einer Firma meldete sich einige Male beim Chef telefonisch krank. Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte er jedoch wiederholt verspätet ein. Der Arbeitgeber mahnte ihn daraufhin mehrmals ab und kündigte ihm schließlich fristlos. Als der Betroffene vor Gericht zog, entschieden die Richter, daß die Kündigung unwirksam sei. Ihre Begründung: Die unverzügliche Vorlage der AU-Bescheinigung stelle lediglich eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht dar. Sie verspätet einzureichen, könne sich allerdings auf das Krankengeld auswirken.
AG Frankfurt/Main 9 Ca 6978/00

Ein Service von
www.konfliktfeld-pflege.de