Sie sind hier: Database/Urteile
Bereitschaftsdienst im Urlaubsentgelt drin
Wer Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft leistet, der macht keine Überstunden. Das hat zur Folge, dass die dafür gezahlte Vergütung auch in die Berechnung des Urlaubsentgelts einzubeziehen ist.
Ein Service von ![]()
www.konfliktfeld-pflege.de