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Konfliktfeld Pflege

Mitgliedschaft darf kein Nachteil sein
Schreibt ein Unternehmen eine Stelle aus und wird der passende Bewerber gefunden, so darf die Einstellung nicht unterbleiben, weil der Bewerber Mitglied einer Gewerkschaft ist.

BAG Aktenzeichen 1 AZR 16/99

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