Sczesny, C.:
Gestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus. Zur Umsetzung neuer Nachtarbeitszeitregelungen unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
4. Auflage. Dortmund, 2004
ISBN: 3-88261-455-9
kostenlos zu beziehen über die BAuA.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in einer kostenlos erhältlichen Broschüre zur "Gestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus" auf über 60 Seiten die gesetzlichen und arbeitsmedizinischen Grundlagen zum Thema Nachtdienst vor. Anhand von Praxisbeispielen werden auch mögliche Arbeitszeitmodelle erläutert. Im Anhang finden sich eine Zusammenfassung der Anforderungen an den Nacht- und Schichtdienst sowie Beispiele von Dienstplänen.
Wir gehen schon konform mit den Gegenargumenten zu den Begründungen von Dauernachtwachen, warum sie lieber im Nachtdienst arbeiten. Wir haben aber mehrere Haken gefunden: unbeantwortete bzw. gar nicht erst gestellte Fragen, falsch beantwortete Fragen sowie einen dicken Widerspruch!
1. Haken
Im Anhang werden NachtarbeitnehmerInnen zutreffend definiert als "Beschäftigte, die Nachtarbeit im Rahmen von Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten". Warum beschäftigt sich die Broschüre dann aber hauptsächlich mit den Nachteilen von Dauernachtwachen?
2. Haken
Die Autorin schreibt zutreffend, daß die Nacht physiologisch dem Schlaf vorbehalten ist und daß Nachtdienst den normalen Biorhythmus stört. Die Tief-Phase liegt zwischen 0:00 und 5:00 Uhr, was in der Broschüre unerwähnt bleibt. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, wie eine Verkürzung des Nachtdienstes sowie die Festlegung einer Pause die Belastung verringert, wenn allein schon das Wachsein in dieser Zeit die Hauptbelastung darstellt.
3. Haken
Wenn aber schon allein das Wachsein in der Nacht belastend ist, werden Dauernachtwachen durch eine Verkürzung des Nachtdienstes mehr belastet, weil sie mehr Nächte machen müssen, um ihre Arbeitszeitverpflichtung erfüllen zu können!
4. Haken
Zutreffend ist, daß das Arbeitszeitgesetz Pausen vorschreibt und daß der Arbeitnehmer hierzu Gelegenheit haben muß, seinen Arbeitsplatz (die Station) zu verlassen, um die Pause ungestört zu verbringen. Dies läßt sich nur durch eine Pausenablösung realisieren. Unbeantwortet bleibt aber die Frage, woher angesichts der seit Jahren währenden Kostendiskussion im Gesundheitswesen das Personal für eine solche Ablösung kommen soll.
5. Haken
In der Diskussion Nachtdienst vs. Tagdienst ("Der Tagdienst ist mir zu stressig" ab S.28 der Broschüre) werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die zunehmende Arbeitsverdichtung im Tagdienst durch kürzere Verweildauer, höher werdende Anforderungen und Personalabbau werden völlig ausgeblendet. Die Nachtschicht wird auf Dauernachtwachen reduziert und als "Nische" diffamiert. Unsere Gegenthese hierzu ist: Die Vorteile des Nachtdienstes (relativ freie Zeiteinteilung, Selbständigkeit) können auch ein echter Vorteil für Pflegekräfte im Wechselschichtdienst sein.
6. Haken
Wir stimmen der Autorin zu, daß 15 Nächte in Folge absoluter Irrsinn sind, weil hier nebenbei auch noch die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Wir stimmen ebenfalls zu, daß für Pflegekräfte im Wechselschichtdienst 4 Nächte in Folge die Höchstgrenze sein sollten. Angewandt auf Dauernachtwachen mit Vollzeit würde diese Höchstgrenze aber bedeuten, daß nach jedem Nachtwachenblock nur 3 freie Tage folgen, wobei der Tag nach der letzten Nacht ("Ausschlaftag") als verlorener Tag gilt. Wenn dann auch noch die Nachtdienste auf höchstens 9 Stunden verkürzt werden und/oder die Dauernachtwache an 2-3 Tagen zusätzlich in der Tagschicht arbeitet, bleibt so gut wie keine Freizeit übrig.
7. Haken
Und hier führt sich die Broschüre selbst ad absurdum: Die Broschüre empfiehlt nach einem Nachtdienst mindestens 24 Stunden, besser noch mindestens 48 Stunden arbeitsfreie Ruhezeit. Im Anhang sind beispielhaft Dienstpläne eines Krankenhauses abgedruckt, das hier als "Vorbild" dienen soll. Dort sind Dienste ausgewiesen, in denen nach 2 Nächten weniger als 24 Stunden und nach 4 Nächten nur 29,5 Stunden bis zum nächsten Dienstantritt in der Tagschicht liegen.
Rechenbeispiele
Eine Dauernachtwache in Vollzeit muß bei 10 Stunden pro Nacht 4 Nächte arbeiten, um ihre Pflicht zu erfüllen. Bei einer Verkürzung der Nachtschichtzeit auf 8 Stunden muß sie 5 Nächte arbeiten, also einen Tag mehr. Das mach einen Tag weniger Erholungszeit.
Eine Pflegekraft im Wechselschichtdienst "erarbeitet" sich bei 10 Stunden pro Nacht mit 4 Nächten im Monat ebenfalls einen zusätzlichen freien Tag. Bei einer Verkürzung der Nachtschicht und gleichzeitiger Verlängerung der Tagschicht geht diese Erholungszeit verloren. Angenommen, die Pflegekraft arbeitet jeden Monat 4 Nächte hintereinander in einem Betrieb mit 38,5-Stunden-Woche und 5-Tage-Woche. Die Nachtschichtfolge erfaßt durch die Überschreitung der Mitternachtsgrenze ja stets 5 Kalendertage. In der folgenden Tabelle vergleichen wir die Soll- und Ist-Arbeitszeiten bei herkömmlichen und bei verkürzten Nachtdiensten.
| 10 Stunden nachts 7:42 am Tag |
8 Stunden nachts 8 am Tag |
|
| erarbeitet in der Nacht | 40 Stunden | 32 Stunden |
| erarbeitet am Tag | 38,5 Stunden | 40 Stunden |
| Differenz | +1,5 | -8 |
An der Differenz ist zu erkennen, daß bei einer Verkürzung des Nachtdienstes der Arbeitnehmer einen Nachteil erleidet, weil er mindestens einen Tag pro Monat mehr arbeiten muß. Dauernachtwachen sind davon noch stärker betroffen. In nebenstehender Grafik zeigen wir die "Arbeitszeitbilanz" für verschiedene wöchentliche Sollarbeitszeiten (ein Klick auf die Grafik öffnet eine größere Version).
Um die gerade zitierte Absurdität zu vermeiden, kann der Arbeitgeber natürlich auch als Ausgleich für verkürzte Nachtdienste die Tagschichten verlängern - was sich in Krankenhäusern anböte, die überwiegend Pflegekräfte im Wechselschichtdienst und nur wenige Dauernachtwachen beschäftigen. Dies würde allerdings zu einer Mehrbelastung am Tage führen. Außerdem müssen dann jene Pflegekräfte, die nur am Tage arbeiten, zusätzlichen Freizeitausgleich erhalten, was zu einer weiteren Ausdünnung der Personaldecke führt.
Der Personalrat eines Krankenhauses, in dem eine derartige Änderung der Arbeitszeiten geplant ist, hat ausgerechnet, daß als Ausgleich allein auf den betroffenen 6 Inneren Stationen 12 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt werden müßten.
Wir haben die gravierendsten hier aufgeworfenen Fragen per E-Mail auch an die BAuA gestellt, aber leider keine Antwort erhalten....
Unser Fazit
Eine arbeitszeitgesetzkonforme und gleichzeitig kostenneutrale Änderung von Arbeitszeiten erhöht die Belastung von Pflegekräften, egal ob Dauernachtwache oder in Wechselschicht. Dies verstößt aber gegen das (unseres Erachtens) dem Arbeitszeitgesetz übergeordnete Arbeitsschutzgesetz. Eine Dämpfung von Mehrbelastungen durch Neueinstellungen verstößt gegen die Kostendämpfungsgesetze im Gesundheitswesen. Egal wie, mit der Umsetzung des Arbeitsgesetzes für den Nachtdienst in Krankenhäusern verstößt der Arbeitgeber gleichzeitig gegen mindestens ein anderes Gesetz.
Wir meinen, daß hier z.B. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in die richtige Richtung zielt, indem er Nachtwachen zusätzliche Urlaubstage einräumt. Das Arbeitszeitgesetz sollte daher dahingehend verbessert werden, daß es einen zeitlichen Mindestausgleich für Nachtdienste festschreibt.